2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'700.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf einen Pauschalbetrag von CHF 2'000.00. II.