Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat sich, soweit aus den Akten ersichtlich, seit dem hier zu beurteilenden Vorfall vom 30. Mai 2020 wohlverhalten. Er ist – eigenen Angaben zufolge – zurzeit auf Arbeitssuche und erzielt kein Einkommen (pag. 146). Seine Kinder leben bei ihm und er finanziert deren Unterhalt (pag. 81, Z. 22 ff.). Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten scheinen – trotz der angespannten finanziellen Verhältnisse – geordnet. Eine ungünstige Prognose kann ihm nicht gestellt werden.