Der Beschuldigte ist ferner nicht vorbestraft (pag. 144) und gemäss ADMAS-Auszug vom 22. Juni 2021 wurden keine administrativrechtlichen Massnahmen gegen ihn verhängt (pag. 56). Der Beschuldigte hat sich im Verfahren stets korrekt verhalten. Dass er sich gegen den angeklagten Vorwurf zur Wehr setzt und diesen bestreitet, ist sein gutes Recht und darf ihm nicht angelastet werden. Ein sogenannter «Geständnisrabatt» ist ihm nicht zu gewähren.