Der Beschuldigte überschritt am 30. Mai 2020 in Rüti bei Riggisberg (Streckenabschnitt Gurnigelbad - Gurnigel Passhöhe) die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um netto 31 km/h. Die entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgte nur ganz kurz, das Wetter war an diesem Vormittag schön (bewölkt), die ca. sieben Meter breite Strasse trocken und der besagte Streckenabschnitt war unbebaut (pag. 67). Unter den dazumal gegebenen Umständen kann das Ausmass der verschuldeten Gefährdung – immer im Rahmen einer groben Verkehrsregelverletzung – als noch vergleichsweise gering bezeichnet werden.