21. Konkrete Strafzumessung 21.1 Tatkomponenten Die VBRS-Richtlinien empfehlen für ein Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge ausserorts um 30 - 34 km/h eine Sanktion von 25 Strafeinheiten (S. 22 VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte überschritt am 30. Mai 2020 in Rüti bei Riggisberg (Streckenabschnitt Gurnigelbad - Gurnigel Passhöhe) die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um netto 31 km/