Er befuhr den fraglichen Streckenabschnitt mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Auch wenn im konkreten Moment der Messung bzw. Aufzeichnung keine anderen Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, so musste der Beschuldigte ohne Weiteres mit der Möglichkeit rechnen, dass sich auch andere Fahrzeuge auf besagter Strasse fortbewegen respektive plötzlich auftauchen könnten.