Ferner wurde ein Messprotokoll erstellt, welches insbesondere Datum, Zeit und Ort der Messung, die Fahrtrichtung, die Anzahl erfasster Widerhandlungen sowie die höchstzulässige Geschwindigkeit am Messort enthält (pag. 67 f.). Der das Lasergerät bedienende Polizeibeamte D.________ verfügte über die erforderliche Ausbildung für die Bedienung des eingesetzten Gerätes (pag. 69). Weder das Messprotokoll noch der Anzeigerapport oder der Berichtsrapport von Polizist D.________ weisen sodann einen Vermerk auf, welcher auf eine Störung des Gerätes oder im Ablauf der Messung hinweisen würde.