LE0554, METAS 437028) verfügte im Zeitpunkt des hier fraglichen Einsatzes am 30. Mai 2020 über eine erst kürzlich erfolgte Eichung durch das gemäss Weisungen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) dafür zuständige Institut für Metrologie (METAS). Im besagten Eichzertifikat vom 1. April 2020 wurde festgehalten, dass das Messmittel gemäss den vom METAS bei der Bauartprüfung festgelegten Eichvorschriften geprüft worden sei und die gesetzlichen Anforderungen erfülle (pag. 4). Ferner wurde ein Messprotokoll erstellt, welches insbesondere Datum, Zeit und Ort der Messung, die Fahrtrichtung, die Anzahl erfasster Widerhandlungen sowie die höchstzulässige Geschwindigkeit am Messort enthält (pag.