12 kreuzes teilweise auch neben dem Motorrad liege. Es seien daher Schwenkbewegungen erfolgt, welche die Messung verfälschen könnten. Diese Aussagen und Vorbringen des Beschuldigten vermögen, insbesondere mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen, nicht zu überzeugen. Das zur Geschwindigkeitsmessung verwendete Lasergerät (Kustom LaserCam 4, S.-Nr. LE0554, METAS 437028) verfügte im Zeitpunkt des hier fraglichen Einsatzes am 30. Mai 2020 über eine erst kürzlich erfolgte Eichung durch das gemäss Weisungen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) dafür zuständige Institut für Metrologie (METAS).