Gegen Ende des Videos wurde noch eine Geschwindigkeit von 102 km/h bzw. schliesslich noch 94 km/h gemessen (pag. 5). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte, es könne fast nicht sein, dass er 115 km/h gefahren sei (pag. 83, Z. 1 ff.; Hervorhebung durch die Kammer). Konkrete Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit machte er indes nicht bzw. wollte er nicht machen, da er dies nicht einschätzen könne (pag. 83, Z. 9 ff.). Diese Aussage erstaunt, da er auf Frage angab, dass er es «definitiv bemerkt» hätte, wenn er zu schnell gefahren wäre (pag. 83, Z. 12).