11 Beschuldigte davon, dass er am besagten Tag eine orange Hose getragen habe. Hätte er an diesem Tag tatsächlich eine solche Hose getragen, wäre er kaum zweifelsfrei von Polizistin C.________ und ihrem Kollegen Polizist E.________ identifiziert worden. Es ist davon auszugehen, dass eine solch auffällige Abweichung von der mündlichen Beschreibung bzw. dem dazumal vorliegenden Foto dem Anhalteteam ohne Weiteres aufgefallen wäre. Schliesslich vermag auch der Umstand einer (vermeintlichen) Diskrepanz zwischen der Aussage von Polizistin C.___