Diese Ausführungen stimmen in wesentlichen Punkten mit den Beobachtungen gemäss Video-Sequenz überein. Unbestrittenermassen fuhr der Beschuldigte dazumal nicht nur den fraglichen Streckenabschnitt (30. Mai 2020 zwischen 10:30 Uhr und 10:50 Uhr, pag. 81, Z. 29 ff.), er war auch mit einem KTM-Motorrad (pag. 82, Z. 1 ff.) und in Begleitung einer Beifahrerin mit langen Haaren (pag. 83, Z 1 f.) unterwegs. Entscheidend sind aber nicht nur diese Übereinstimmungen, sondern insbesondere die «100-prozentige», mithin zweifelsfreie Identifikation des Beschuldigten mittels Beschreibung per Funk und Foto.