8 Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 30. Mai 2020 auf der Strecke Gurnigelbad - Gurnigel Passhöhe mit seinem Motorrad KTM, Kennzeichen .________, unterwegs war und eine Beifahrerin dabei hatte. Bestritten ist demgegenüber, dass der Beschuldigte am fraglichen Tag eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat und es sich bei dem im Video ersichtlichen Motorradfahrer um ihn handelt. Ferner wird die Korrektheit der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung bestritten.