Die Ausführungen von Polizist D.________ würden zudem nicht erklären, weshalb es sein könne, dass innerhalb von Sekundenbruchteilen die gemessene Geschwindigkeit 116 km/h, dann Null und dann nochmals 102 km/h betragen könne. Ein Messfehler, Bedienungsfehler oder ein momentaner Gerätedefekt seien damit nicht ausgeschlossen und das Video könne keinen eindeutigen Beweis erbringen (pag. 163 ff.). Im Rahmen ihrer Replik vom 29. März 2022 ergänzte die Generalstaatsanwaltschaft zusammengefasst, es treffe zwar zu, dass die Farbe der Motorradausrüstung auf dem Video nicht den Angaben des Beschuldigten entspreche.