Es sei damit nicht klar, ob das in den Akten befindliche Video den zur Anklage gebrachten Vorfall gegenüber dem Beschuldigten zeige. Schliesslich seien auch Zweifel an der Korrektheit der Messung angebracht. Es komme im Video zwei Mal zu Messungen von Null km/h. Bei Sequenz 33 liege eine Messung von 116 km/h vor, obwohl die Mitte des Fadenkreuzes neben dem Motorrad liege, was gemäss Erklärung der Polizei eigentlich zu einer Messung mit Null führen müsste. Die Ausführungen von Polizist D.___