7 Beschuldigten handle. Dem Beschuldigten sei es anlässlich der Anhaltung weiter verwehrt worden, ein Foto oder Video zu sehen. Dass er nicht sofort bestritten habe, der Fahrer zu sein, stimme daher nicht. Er habe auch ausgesagt, dass er nicht so schnell hochgefahren sei, womit er eine Verwechslung geltend gemacht habe. Ferner sei offenbar um 11:10 Uhr ein Motorradfahrer mit 116 km/h festgestellt worden. Es sei damit nicht klar, ob das in den Akten befindliche Video den zur Anklage gebrachten Vorfall gegenüber dem Beschuldigten zeige.