Das Foto aus dem Video sei jedoch um 10:48 Uhr gemacht worden und die Entfernung zum Anhalteteam habe nur ca. 750 m betragen. Wie es sich im konkreten Fall betreffend Meldung abgespielt habe, sei nicht bekannt. Polizistin C.________ habe einzig davon gesprochen, dass ihr ein Motorradfahrer mit einem roten Helm und einer KTM gemeldet worden sei. Hierbei handle es sich allerdings um ein gängiges Motorrad. Dass der Beschuldigte in Begleitung gewesen sei, beweise auch nicht, dass er der abgebildete Motorradfahrer sei. Es fehle an einer sofortigen Anhaltung nach der Messung.