Er habe auch ausgesagt, dass er es bemerkt hätte, wenn er mit der ihm vorgeworfenen Geschwindigkeit gefahren wäre. Da auf dem Foto weder eine orange Hose noch ein schwarzer Helm ersichtlich seien, sei die Übereinstimmung des gefilmten Motorradfahrers mit dem Beschuldigten nicht zweifelsfrei erwiesen. Hinzu komme, dass Polizistin C.________ einerseits von einem roten Helm spreche und andererseits davon, dass die Überprüfung kurz vor Mittag stattgefunden habe. Das Foto aus dem Video sei jedoch um 10:48 Uhr gemacht worden und die Entfernung zum Anhalteteam habe nur ca. 750 m betragen.