Der Beschuldigte habe es am besagten Tag überhaupt nicht eilig gehabt. Auf dem Video und Foto sei weder ein Kennzeichen ersichtlich noch könnten Gesichter oder sonstige Details erkannt werden. Erkennbar sei ein Motorradfahrer in dunkler Kleidung und einem orangen Helm. Der Beschuldigte habe bei der Vorinstanz dargelegt, dass er eine orange Hose getragen habe und er grundsätzlich einen schwarzen Helm trage. Er habe auch ausgesagt, dass er es bemerkt hätte, wenn er mit der ihm vorgeworfenen Geschwindigkeit gefahren wäre.