4. Anträge der Parteien In ihrer Berufungsbegründung vom 7. Februar 2022 stellte die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 154): 1. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen durch Überschreiten der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h am 30. Mai 2020 in Rüti bei Riggisberg. 2. Er sei bei einer Probezeit von zwei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 80.00 sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 zu verurteilen. 3. Es seien ihm die Verfahrenskosten der ersten und der oberen Instanz aufzuerlegen.