Gleichzeitig wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeregt (pag. 117 f.). Mit Eingabe vom 5. November 2021 erhob der Beschuldigte, verteidigt durch Advokat Dr. iur. B.________, Anschlussberufung und beantragte, es sei die Berufung der Staatsanwaltschaft vollumfänglich abzuweisen, das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen, unter Kostenfolge zu Lasten des Staates für das erst- und oberinstanzliche Verfahren. Der Beschuldigte erklärte sich ferner mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag.