verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4'520.00, werden im Umfang von CHF 2'250.00 dem Beschuldigten auferlegt. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'500.00, werden zu 50% dem Beschuldigten, ausmachend CHF 750.00, auferlegt. Die dem Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten von CHF 750.00 werden mit dem ihm aus dem Freispruch resultierten Entschädigungsbetrag von CHF 200.00 verrechnet (Ziff. I dieses Urteils).