der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr durch Missachtung der Weisungen des Sicherheitsdienstes, begangen am 5. Januar 2021, zwischen ca. 18:35 und 18:45 Uhr, im Zug Nr. 16668, auf der Zugstrecke zwischen I.________ und J.________ und in Anwendung der Art. 47 und 106 Abs. 1 und Abs. 2 StGB; Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 StPO; Art. 9 Abs. 1 BGST