Sein diesbezügliches Aussageverhalten bzw. seine Ausführungen im Parteivortrag zeigen deutlich auf, dass er auch künftig nicht gewillt ist, sich an diesbezüglich geltende Regeln zu halten (vgl. pag. 114 f.). Dieser Umstand führt zu einer Erhöhung der Busse um CHF 50.00. Die weiteren Täterkomponenten werden neutral gewertet. Demzufolge wird der Beschuldigte zur Bezahlung einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung