17. Übertretungsbusse Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und dem Gesundheitswesen. Zudem soll konkret mit der Strafbestimmung des BGST die Durchsetzungskraft der Sicherheitsorgane verbessert werden. Das eigenwillige Verhalten des Beschuldigten zielte darauf ab, diese Durchsetzungskraft zu unterlaufen. Die einmalige Weigerung, den Anweisungen des Sicherheitsdienstes während einer Zugfahrt Folge zu leisten, stellt jedoch eine vergleichsweise geringe Verletzung dieser Rechtsgüter dar. Darauf weist auch der Umstand hin, dass die Widerhandlung gegen Art. 3a Abs. 1 Covid-19 Verordnung