4 Abs. 2 Bst. b nicht berechtigt war, die in Art. 3a Abs. 1 der Covid-19-Verordnung besondere Lage geregelte Maskenpflicht gestützt auf Art. 9 Abs. 1 BGST durchzusetzen. Der Beschuldigte ist demnach hinsichtlich dieses Vorwurfs freizusprechen. IV. Strafzumessung