Die Aufgaben der Sicherheitsorgane beschränkten sich auf die Durchsetzung von Hausrecht und Transportvertrag und würden dort ihre Grenzen finden, wo die kantonale Polizeihoheit beginne (BBl 2010 891, S. 898). Die Palette der Möglichkeiten soll für die Unternehmen sehr offen bleiben und von einer Transportpolizei mit ausschliesslich sicherheitsdienstlichen Funktionen (analog der Bahnpolizei der SBB) bis zum besonders ausgebildeten Betriebs- oder Fahrpersonal (herkömmliche Doppelfunktion) reichen. Mit einer solchen möglichst flexiblen