Der Beschuldigte habe dies sodann auch nicht in Frage gestellt. Der von der Vorinstanz vorgebrachten Stellungnahme des Bundesrats zum Bericht vom 3. November 2009 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (BBl 2010 915) ist zu entnehmen, dass die Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr aus einem Sicherheitsdienst mit klar definierten Aufgaben und einer eigentlichen Transportpolizei, die zusätzliche Kompetenzen hat, zu bestehen habe (BBl 2010 915, S. 916).