11 Sicherheitsdiensts durchgesetzt werden kann. Indem die diensthabenden Angehörigen des Sicherheitsdienstes bzw. E.________ und G.________ den Beschuldigten aufforderten, eine Maske zu tragen, hielten sie ihn dazu an, die Maskenpflicht gemäss Art. 3a Abs. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage zu befolgen und erteilten ihm damit eine Anordnung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. b i.V.m. 9 BGST. Indem sich der Beschuldigte in der Folge weigerte eine Maske im öffentlichen Verkehr anzuziehen und kein Dispensationsgrund von der Maskentragpflicht gemäss Art. 3a Abs. 1 Bst. a oder Bst.