Die Anwendbarkeit der Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST; SR 745.2), die Zulässigkeit der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, die Überprüfung der mit der Maskenpflicht verbundenen möglichen Verletzung verfassungsmässiger Rechte sowie die konkrete Berechtigung der Durchsetzung der Maskentragpflicht gegenüber dem Beschuldigten durch D.________ und E.________ sowie G.________.