122 Z. 26 f.). D.________, der Zugbegleiter, führte im Rahmen der vorgenannten erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass er den Beschuldigten aufgefordert habe eine Maske anzuziehen, was dieser verweigert habe. Er habe ihn deshalb aufgefordert, den Zug in H.________ zu verlassen, worauf dieser geantwortet ha-