vorgeworfen, dass er sich am 5. Januar 2021 als Zugpassagier der Anordnung des Sicherheitsdienstes, die vorgeschriebene Hygienemaske zu tragen, widersetzt habe. Er habe stattdessen ein Rechts- und Sachattest vorgezeigt und habe eine diesbezügliche Unterschrift verlangt. Der Beschuldigte sei in der Folge darauf hingewiesen worden, dass das Attest ungültig sei und er sich an die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr halten solle. Er habe sich dieser Anordnung widersetzt.