Der Zugbegleiter habe den Beschuldigten erneut aufgefordert, die vorgeschriebene Gesichtsmaske zu tragen, was der Vorgenannte wiederum verweigerte. Daraufhin sei der Beschuldigte angewiesen worden, den Zug in H.________ zu verlassen. Der Beschuldigte habe sich aber geweigert und dem Zugbegleiter mitgeteilt, dass er ihn schon aus dem Zug heraustragen müsse. Dem Beschuldigten wurde weiter mit Strafbefehl vom 9. Februar 2021 (pag. 06, PEN 21 98) vorgeworfen, dass er sich am 5. Januar 2021 als Zugpassagier der Anordnung des Sicherheitsdienstes, die vorgeschriebene Hygienemaske zu tragen, widersetzt habe.