7. Angeklagte Sachverhalte Mit Strafbefehl vom 12. Januar 2021 (pag. 09, PEN 21 60) wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er sich am 18. Oktober 2020 als Zugpassagier der Anordnung des Zugbegleiters, die vorgeschriebene Hygienemaske zu tragen, widersetzt habe. Er habe dem Zugbegleiter ein Schreiben des Bundesrates übergeben, gemäss welchem die Entscheidung zur Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr nicht demokratisch gefällt worden sei. Der Zugbegleiter habe den Beschuldigten erneut aufgefordert, die vorgeschriebene Gesichtsmaske zu tragen, was der Vorgenannte wiederum verweigerte.