4. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner schriftlichen Berufungsbegründung vom 8. Januar 2021 (recte: 2022) bezogen auf die Berufung folgende Anträge (pag. 300 ff.): a) Das Gericht habe die Berufungsverfahren PEN 21 60 und PEN 21 98 zusammenzulegen; a1) Die Urteile vom 23. Juni 2021 und 23. Juli 2021 seien mangels stichfester Beweise bezüglich der Anträge a2) ff. vollumfänglich aufzuheben. a2) Das Gericht habe festzustellen, dass die besondere Lage nach Art. 6 Abs. 1 EpG aus faktischen Gründen nicht existiere.