Der Beschuldigte reichte am 8. Januar 2021 (recte: 2022) form- und fristgerecht hinsichtlich beider Urteile eine schriftliche Begründung seiner Berufung ein (pag. 299 ff.). Von dieser wurde mit Verfügung vom 11. Januar 2022 Kenntnis genommen und gegeben, der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet sowie die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben (pag. 311 f.).