Mit Urteil vom 23. Juli 2021 erklärte die Vorinstanz bzw. C.________ den Beschuldigten erneut wegen einer Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr durch Missachtung der Weisungen des Sicherheitsdienstes, begangen am 5. Januar 2021 auf der Zugstrecke F.________, schuldig und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'250.00 (pag. 191 ff.).