1. Dem Kanton Bern werden die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3'000.00, auferlegt. 2. Dem Kanton Bern werden die anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 500.00, auferlegt. 3. Die C.________ (AG) wird verurteilt zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 500.00. 4. E.________ wird verurteilt zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 500.00. V. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: