Die ausgestandene Polizeihaft von einem Tag wird an die zu vollziehende Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 5’400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.