4. des Pfändungsbetrugs, begangen am 4. Februar 2013 zum Nachteil der Steuerverwaltung des Kantons Bern und der Y.________ (AG) in der Höhe von ca. CHF 500‘000.00 (Ziff. I. 5. der Anklageschrift); und in Anwendung der Art. 29, 34, 40, 42 Abs. 1, 43, 44 Abs. 1, 47, 49 Abs. 1, 51, 138 Ziff. 1 und 2, 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 und 163 Ziff. 1 aStGB; sowie Art. 422, 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten. Davon sind 10 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 23 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.