70 Fürsprecher B.________ wies in seiner Honorarnote vom 21. November 2022 (pag. 19 137) einen totalen Aufwand von 23.75 Stunden aus. Die Kammer kürzt die von Fürsprecher B.________ verbuchte Zeit für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung von 9 Stunden auf die tatsächliche Dauer von 7 Stunden. Der Kanton Bern entschädigt demnach Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 4'780.60.