für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 38'259.55. Im Weiteren ist der neuen Aufteilung zwischen dem oberinstanzlich erfolgten Freispruch und den Schuldsprüchen bei der Rück- und Nachzahlungspflicht Rechnung zu tragen bzw. diese erfolgt analog der Verfahrenskostenregelung vor erster Instanz (ca. 9% auf Freispruch entfallend, Rest auf Schuldspruch). Der Beschuldigte hat demnach dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung für Fürsprecher B.________ von CHF 38'259.55 im Umfang von CHF 34'816.20 zurückzuzahlen und Fürsprecher B._