65 erster Instanz aus, dass es sich um ein unechtes Surrogat handle, an welchem der Beschuldigte wirtschaftlich berechtigt sei (pag. 18 773). Aus der durch die Vorinstanz korrekt erfolgten Analyse des Geldflusses ergibt sich, dass es sich bei dem auf diesem Konto befindenden Vermögenswert um einen Teil des Kaufpreiserlöses der Liegenschaft in AP.________ handelt (S. 113 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 939, pag. 07 470 030 ff.).