105), CHF 5'200.00 (Ass.-Nr. 106) und CHF 970.00 (Ass.- Nr. 107) wird demnach im Gesamtbetrag von CHF 20‘710.00 aufgehoben und die vorgenannten Geldbeträge sind an die G.________ (GmbH) herausgegeben. Das beschlagnahmte Bargeld in der Höhe von CHF 1'370.00 (Ass.-Nr. 103) wird demgegenüber akonto Deckung der Verfahrenskosten des Beschuldigten eingezogen (Art. 268 i.V.m. Art. 442 Abs. 4 StPO). 23.4 BC.________, lautend auf A.________: Beschlagnahmtes Bargeld Am 12. Februar 2019 wurde das BC.________ IBAN-Nr. ________, lautend auf den Beschuldigten, gesperrt, wobei sich im Zeitpunkt der Sperre rund CHF 105'000.00 darauf befanden.