22. In concreto Die Privatklägerin verlangte oberinstanzlich die Gutheissung der Zivilklage im Umfang von CHF 71'740.00 zuzüglich 5% Zins seit mittlerem Verfall. Damit beantragte sie den Zuspruch der beiden Deliktsbeträge gemäss Ziff. 1.1. und Ziff. 1.3. der An-