60 18.2. Einfache Veruntreuung: Ziff. 2. der Anklageschrift Die Kammer orientiert sich zunächst von der Strafhöhe her an den Richtlinien des Verbandes der Bernischen Richter und Richterinnen (VBRS-Richtlinien), die ab 1. Januar 2013 für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 120 Strafeinheiten vorsahen: Kassier eines Fussballvereins bedient sich in der Clubkasse (Bankkonto mit alleiniger Vollmacht) mit CHF 20'000.00 zur Bezahlung seiner persönlichen Schulden.