57 als dem objektiven und subjektiven Verschulden angemessen. Diese Strafen werden zu je 2/3 zur Einsatzstrafe asperiert [total also mit 23 Monaten], sodass eine Strafe von 47 Monaten resultiert. 17.3 Freiheitsstrafe nach Tatkomponenten Es resultiert damit eine verschuldensangemessene Strafe von 47 Monaten.