Der Beschuldigte verwendete dabei die erlangten Gelder letztlich zu seinen Zwecken bzw. zugunsten seiner Familie. Die Kammer erachtet gestützt auf das voranstehend Ausgeführte hinsichtlich der Anklageziffer 3.1. eine Strafe von 15 Monaten [asperiert zur Einsatzstrafe mit zehn Monaten], der Anklageziffer 3.2. eine Strafe von drei Monaten [asperiert zur Einsatzstrafe mit zwei Monaten], der Anklageziffer 3.3. eine Strafe von zehn Monaten [asperiert zur Einsatzstrafe mit sieben Monaten] und betreffend die Anklageziffer 3.4. eine Strafe von sechs Monaten [asperiert zur Einsatzstrafe mit vier Monaten]