55 17. Freiheitsstrafe 17.1 Einsatzstrafe Ziff. 5. der Anklageschrift: «Pfändungsbetrug» Objektive Tatschwere: Geschütze Rechtsgüter bilden vorliegend die Sicherung der Zugriffsrechte der Gläubiger auf das dem Zwangsvollstreckungsverfahren unterliegende Vermögen des Schuldners und der Schutz des Zwangsvollstreckungsverfahrens als Teil der Rechtspflege (BSK StGB-HAGENSTEIN, a.a.