Im Bereich der Freiheitsstrafe ist das neue Recht bzw. dasjenige, welches ab dem 1. Januar 2018 in Kraft trat nicht milder, sodass die altrechtlichen Bestimmungen anzuwenden sind. Im Bereich der Geldstrafen sind die altrechtlichen Bestimmungen milder als die neurechtlichen zu bezeichnen, sodass auch diesbezüglich die altrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden. Was die Strafart anbelangt, so stehen folgende Strafrahmen zur Diskussion: